Ihre Fragen zur Exportsteuer

Alles, was Sie wissen müssen, kompakt erklärt

Die Exportsteuer ist eine staatliche Abgabe, die auf ausgewählte Waren erhoben wird, bevor sie das Land verlassen. In der Schweiz betrifft dies primär bestimmte Industriegüter und landwirtschaftliche Erzeugnisse.

Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, die steuerpflichtige Waren ins Ausland liefern, müssen die Exportsteuer deklarieren und entrichten. Einzelunternehmen und Konzernstrukturen sind gleichermaßen betroffen.

Der Steuersatz variiert je nach Warentyp und kann zwischen 2 % und 10 % des Warenwerts liegen. Genauere Informationen finden Sie in den offiziellen Zolltarifen.

Die Anmeldung erfolgt elektronisch über das Zollportal, in der Regel mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Exporttermin. Alle erforderlichen Formulare und Nachweise sind digital einzureichen.

Unter bestimmten Voraussetzungen, wie der Wiedereinfuhr der Ware oder bei Umsetzung in Drittländer, ist eine Rückerstattung möglich. Dies bedarf einer gesonderten Beantragung beim zuständigen Zollamt.